Zu unterscheiden sind ein materieller und ein institutioneller Ansatz. Aufgrund des materiellen Ansatzes wird nach inhaltlichen Gemeinsamkeiten öffentlich-rechtlicher Normen gesucht, die diese von privatrechtlichen Normen unterscheiden. Nach dem institutionellen Ansatz ist auf die Handelnden ("Akteure") abzustellen. siehe hierzu im Lehrbuch Randziffer. 25, 31 |